Transparenz

Was deine Kasse zahlt

Ab Januar 2027 greift das GKV-Spargesetz — und mit ihm ändern sich Spielräume in der ambulanten Versorgung. Wir glauben: Du hast ein Recht darauf zu wissen, was dir zusteht. Diese Seite listet es auf — vollständig und ohne Hintergedanken.

bleibt Kassenleistung
Vorsorge
bleibt voll abgedeckt
Schwangerschaft
Kasse bis 22
Verhütung
Juli 2026, wird aktualisiert
Stand

Was dir als gesetzlich Versicherter zusteht

  • Krebsfrüherkennung: jährliche Genitaluntersuchung ab 20, Pap/HPV nach Altersschema, Brust-Tastuntersuchung ab 30, Mammographie-Screening 50–75 (Einladung), ab 45 aktiv möglich
  • Schwangerschaft: die komplette Mutterschaftsvorsorge inkl. drei Basis-Ultraschallen und allen Richtlinien-Laboren
  • Verhütung: verschreibungspflichtige Mittel bis zum 22. Geburtstag; Beratung immer
  • Bei Beschwerden: jede medizinisch veranlasste Diagnostik und Behandlung — Ultraschall, Labor, Abklärung. „Kassenpatientin" heißt nicht „Wartelisten-Medizin"
  • Impfungen: HPV bis 17 (Nachholimpfung teils bis 26, kassenabhängig), Influenza, weitere nach STIKO
  • Chronische Erkrankungen: Endometriose, PCOS, Wechseljahresbeschwerden mit Krankheitswert — Diagnostik und leitliniengerechte Therapie sind Kassenleistung

Was sich 2027 ändert — und was nicht

Das GKV-Spargesetz verknappt Budgets und verschärft die Wirtschaftlichkeitsprüfungen — es streicht aber nicht den Leistungskatalog, der oben steht. Was sich für Praxen ändert: engere Budgets pro Quartal, mehr Dokumentationspflichten, weniger Spielraum bei Terminen. Was wir daraus machen, kannst du auf unserer Realitycheck-Seite verfolgen: Digitalisierung der Routine, damit die Medizin Zeit behält.

Unser Versprechen dazu ist einfach: Wir werden dir nie eine Kassenleistung als Privatleistung verkaufen. Wenn dir etwas zusteht, sagen wir es dir — auch wenn das Budget der Praxis davon nichts hat. Und wo eine Leistung tatsächlich keine Kassenleistung ist, sagen wir dir das vorher schriftlich, mit Preis, damit du frei entscheidest.

Deine Rechte als Patientin

  • Zweitmeinung: Vor planbaren Eingriffen hast du Anspruch auf eine unabhängige zweite Meinung — wir unterstützen das aktiv
  • Einsicht: Deine Befunde gehören dir; Kopien deiner Akte bekommst du auf Wunsch
  • Terminservicestelle (116 117): vermittelt gesetzlich Versicherten Facharzttermine binnen Frist
  • Keine Leistung gegen deinen Willen: Auch Vorsorge ist ein Angebot, keine Pflicht — informierte Entscheidung heißt auch: Nein ist eine gültige Antwort

Häufige Fragen zu Kassenleistungen

Muss ich Zusatzleistungen kaufen, um gut versorgt zu sein?

Nein. Die Kassenmedizin deckt das medizinisch Notwendige ab — das ist ihr gesetzlicher Auftrag, und daran ändert auch 2027 nichts. Zusatzangebote können Komfort oder erweiterte Diagnostik bieten; notwendig für gute Versorgung sind sie nicht.

Warum bekomme ich manche Untersuchung nur einmal im Jahr?

Weil die Intervalle des Leistungskatalogs auf Studien beruhen, nicht auf Sparsamkeit — häufigere anlasslose Untersuchungen verbessern die Ergebnisse nachweislich nicht. Bei jedem Anlass gilt das Intervall ohnehin nicht.

Was ist, wenn die Kasse eine Leistung ablehnt?

Du kannst Widerspruch einlegen — und wir unterstützen mit Befundberichten und Begründungen. Viele Ablehnungen scheitern an Formalien, nicht an der Medizin.

Werdet ihr wegen des Spargesetzes Kassenpatientinnen schlechter behandeln?

Nein — und das ist keine Floskel, sondern der Kern unseres Praxismodells: Routine digitalisieren, damit die Sprechzimmer-Zeit für alle reicht. Ob uns das gelingt, kannst du auf der Realitycheck-Seite an echten Zahlen überprüfen.

Deine Frage nicht dabei?Schreib uns — direkt und sicher über die Onlinerezeption.

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Unsicher, was dir zusteht?

Frag uns — die Antwort auf „zahlt das die Kasse?" bekommst du bei uns vor der Leistung, nicht auf der Rechnung.

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