GKV-Spargesetz 2026 — was es für die Krebsvorsorge bedeutet
25. Mai 2026 · Praxismanagement
Das GKV-Spargesetz vom 29. April 2026 hat die gesetzliche Krankenversicherung zum Sparen gezwungen — auch bei der Krebsvorsorge. Wir erklären, was sich für Patientinnen geändert hat und welche Wege es jetzt gibt.
Was das GKV-Spargesetz vorschreibt
Im April 2026 hat der Bundestag das GKV-Spargesetz beschlossen. Es zwingt gesetzliche Krankenkassen zu Einsparungen — unter anderem im Bereich Vorsorge und Früherkennung. Bei der Krebsvorsorge bedeutet das: weniger Leistungen sind als Kassenleistung verpflichtend.
Konkret heißt das: Was die Kasse weiter bezahlt, ist der Pflichtteil — und nur der:
- Pap-Abstrich (zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs)
- Tastuntersuchung der Brust
- Tastuntersuchung des Unterleibs
- Beratungsgespräch zur Familienanamnese
Nicht mehr als Kassenleistung enthalten:
- Vaginal-Ultraschall (Eierstöcke, Gebärmutter)
- Brust-Ultraschall
- Erweiterte Beratungsgespräche zu Risikofaktoren oder Hormonen
- HPV-Test als Routinescreening unter 35 Jahren
Warum wir die BASIS-Vorsorge nur noch telefonisch vergeben
Die Kassen-Vergütung ist so niedrig, dass wir mit unserem Praxis-Konzept (Zeit für die Frau, individuelle Beratung) nicht alle Wünsche zeitgleich erfüllen können. Daher: die BASIS-Vorsorge gibt es bei uns weiter — aber nicht online buchbar, sondern nur telefonisch.
Das bedeutet längere Wartezeiten auf einen BASIS-Termin. Gerade wenn die letzte Vorsorge schon Jahre her ist und Sie wieder einsteigen wollen — bitte planen Sie das vor.
Drei Wege zur Vorsorge — Sie haben die Wahl
Wir bieten drei klare Wege, damit jede Frau die für sich passende Vorsorge bekommt:
BASIS — 0 € (Kassenleistung)
Pap-Abstrich, Tastuntersuchung, Beratungsgespräch. Nur telefonisch buchbar. Wartezeit aktuell länger. Details →
ERWEITERT — ab 50 € (IGEL)
Kassenleistung + ein Ultraschall (Vaginal oder Brust, Sie wählen). Online buchbar. Details →
RUNDUM — 120 € (Komplettpaket)
Kassenleistung + beide Ultraschalle (Brust + Vaginal) + ausführliches Beratungsgespräch. 45–60 Minuten Zeit. Online buchbar. Details →
Warum wir das offen kommunizieren
Andere Praxen tun so, als wäre alles wie früher — und schicken dann am Anmeldetresen die Rechnung. Das ist nicht unser Stil. Wir sagen vorher, was geht und was kostet. So können Sie entscheiden.
Wenn Ihnen die BASIS reicht: das ist völlig okay. Wenn Sie mehr Sicherheit oder mehr Beratungszeit wollen: dann ist ERWEITERT oder RUNDUM richtig. Es gibt keine richtige oder falsche Wahl.
Was Privatpatientinnen wissen sollten
Private Krankenkassen erstatten ERWEITERTE und RUNDUM-Vorsorge in der Regel vollständig. Sie zahlen vor Ort, reichen die Rechnung ein, bekommen das Geld zurück. Mehr für Privatpatientinnen →
Wie wir politisch dazu stehen
Wir finden die Entwicklung problematisch. Sie führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin: wer es sich leisten kann, bekommt umfassendere Vorsorge. Wer es nicht kann, bekommt das Minimum. Dr. Marion Hansberg-Otte engagiert sich öffentlich für eine bessere Frauengesundheits-Politik — auf Instagram, in Vorträgen, im Gespräch mit Politiker:innen.
Als Praxis können wir das System aber nicht ändern — wir können nur ehrlich damit umgehen.