
VOR SORGEN FÜR WERDEN DE MÜTTER*
* Für Schwangere mit gesetzlicher Versicherung können wir Neuanmeldungen leider nur annehmen, wenn die Patientin bereits bei uns im Bestand geführt wird. Hierzu zählen alle Patientinnen, welche die letzten 2-3 Jahre bei uns waren. Wenn Ihr Besuch länger her ist oder Sie Ihre Praxis von außerhalb wechseln möchten, rechnen Sie also bitte mit einer Absage unseres Praxisteams! Schwangere Neupatientinnen mit privater Krankenversicherung (alle Leistungen, buchbar hier) und Selbstzahlerinnen (für unsere Spezialsprechstunden, buchbar hier) begrüßen wir weiterhin!
Von der Feststellung der Schwangerschaft an begleiten wir werdende Mütter durch diese besondere Zeit.
Die regelmäßigen Vorsorgetermine finden zunächst alle vier Wochen, ab der 32. Woche im Zwei-Wochen-Rhythmus statt.
Nahe am Geburtstermin und bei Terminüberschreitung sehen wir Sie häufiger.
*Wir bitten um Verständnis, dass bei gesetzlich versicherten Patientinnen ein Wechsel der Frauenärztin außerhalb unserer Praxis nur im geprüften Einzelfall und zum Quartalsbeginnn erfolgen kann (Abrechnungsgründe). Wir haben aktuell selbst schwangere Ärztinnen im Team!







